Mitgliedschaft

Arbeitsstunden

In der Sommersaison sind wir auf die Mithilfe der Mitglieder angewiesen, um die Anlage in Schuss zu halten und um Veranstaltungen erfolgreich zu meistern.

Jedes Mitglied muss ab dem Kalenderjahr, in dem es 16 Jahre alt wird, daher vier Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr leisten. Wer sich daran nicht beteiligen kann oder möchte, bekommt für jede nicht geleistete Stunde 12,00 EUR (für Jugendliche gilt ein Stundensatz von 6,00 EUR) nach Ablauf der Sommersaison in Rechnung gestellt.

Wann Arbeitsstunden geleistet werden können, geben wir per Info-Mail und auf der Internetseite bekannt. Die Anmeldung erfolgt online über ein Formular hier auf der Website.
U.a. benötigen wir Unterstützung bei:


- Platzaufbau vor Saisonbeginn

- Platzabbau zum Saisonende

- Pflege der Gartenanlage

- Pflege des Clubhauses

 

Weiteren Arbeiten und Aufgaben je nach Bedarf und Anforderung

Mitglieder sind ab dem Kalenderjahr, in dem sie 70 Jahre alt werden, von der Gemeinschaftsarbeit befreit. Mitglieder, deren Kinder regelmäßig an Jugend-Punktspielen teilnehmen und sie hierbei betreuen, können diese Betreuung als Arbeitsstunden anrechnen lassen. Es kann jedoch nur ein Elternteil pro Familie hiervon Gebrauch machen.